Was sind Trickdiebe?

Veröffentlicht in Schutz vor Trickbetrug

Wikipedia beschreibt Trickdiebstahl so:

Trickdiebstahl ist ein Diebstahl, bei dem die Wegnahme durch eine Täuschung verschleiert wird, d. h. die Wegnahme ist für den Betroffenen als solche nicht erkennbar.

Der Trickdieb versucht in kürzester Zeit, Ihr Vertrauen zu gewinnen. Sein Ziel ist, in Ihre Wohnung und an Ihr Geld zu gelangen. Deshalb täuscht der Trickdieb häufig vor, einem vertrauenswürdigen Berufsstand anzugehören. Er tritt auf als:

  • Behördenvertreter
  • Bankmitarbeiter
  • Krankenschwester
  • hilfsbereiter Träger
  • Freunde und Bekannte Ihrer Familie
  • Handwerker
  • Hilfesuchender, der z. B. etwas zu trinken möchte
  • Mitbürger, der Ihnen grundlos ein Geschenk machen will

Tricks an der Haustür

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Hilfsbereitschaft an der Wohnungstür?

Wenn Sie Ihren Nachbarn persönlich kennen, werden Sie ihm sicherlich helfen. Aber was ist, wenn ein Wildfremder vor Ihrer Tür steht? Trickdiebe und Betrüger sind schauspielerisch begabt und lassen sich immer wieder etwas Neues einfallen, um Sie hereinzulegen. Hier ein paar Tricks, die immer wieder genutzt werden um in Ihre Wohnung/Ihr Haus zu kommen:

  • Kann ich ein Glas Wasser haben?
  • Ich bin schwanger.
  • Mir ist schlecht.
  • Ich habe Durst.
  • Ich muss eine Tablette nehmen.
  • Mein Baby braucht sein Fläschchen. Oder: Darf ich mein Kind bei Ihnen neu wickeln?
  • Darf ich in Ihre Küche kommen?
  • Haben Sie bitte Papier und Bleistift für mich?
  • Der Nachbar ist nicht zu Hause und ich möchte ihm eine Nachricht hinterlassen.
  • Haben Sie eine Schreibunterlage? Ich kann so nicht leserlich schreiben.
  • Das Licht im Hausflur ist so schlecht. Ich kann meine eigene Schrift nicht lesen.
  • Darf ich hineinkommen und an Ihrem Tisch schreiben?
  • Darf ich Ihr Telefon benutzen?
  • Ich muss mal schnell telefonieren.
  • Ich hatte einen Unfall. Oder: Draußen gab es einen Unfall.
  • Ich benötige einen Arzt.
  • Ich habe eine Autopanne und möchte Hilfe herbeirufen.
  • Darf ich Ihre Toilette benutzen?
  • Ich habe ein dringendes Bedürfnis. Oder: Mein Kind muss mal.
  • Ich möchte bei ihnen Blumen (oder andere Geschenke) für Ihren Nachbarn abgeben. Leider habe ich sie nicht .angetroffen.
  • Darf ich den Blumen in Ihrem Bad/Ihrer Küche noch einmal Wasser geben?
  • Darf ich selbst das/die Geschenk(e) in Ihrer Wohnung sicher unterstellen?

Windige Geschäftemacher

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Haustürgeschäfte sind Verträge, bei denen Sie zur Abgabe einer Erklärung veranlasst werden. Beispiele solcher Verträge sind:

  • Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements
  • Verträge über Handwerkerleistungen
  • Ratenkauf- oder Ratenlieferungsverträge

Wichtig zu wissen, ist:

Bei solchen Haustürgeschäften können Sie als Kunde Ihre Erklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen und ohne irgendwelche Verpflichtungen schriftlich widerrufen.

Ausnahme:
Es handelt sich um ein Bagatellgeschäft bis zu 40,00 Euro.

Dennoch lauten unsere Empfehlungen damit Sie sicher gehen:

  • Lassen Sie sich Zeit!
    Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht beeindrucken oder verwirren.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben.
    Unterschriften sind nie eine "reine Formsache".
  • Bitten Sie vor einer Unterschrift Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu.
  • Achten Sie auf das Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
    In der Regel müssen Sie die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht gesondert unterschreiben.
  • Fordern Sie grundsätzlich eine Kopie oder Durchschrift des Vertrages, auf dem der Name und die Anschrift des Vertragspartners deutlich zu lesbar sind.
  • Wenn Sie es sich anders überlegen und vom Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen an den Verkäufer.

Vorsorge treffen

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Hier noch ein paar Empfehlungen für die richtige Vorsorge:

  • Bewahren Sie keine größeren Geldbeträge zu Hause auf.
  • Werden Sie misstrauisch, wenn überraschend angebliche Freunde und Bekannte Ihrer Familienangehörigen Sie um größere Geldbeträge bitten.
  • Halten Sie Rücksprache mit Ihrer Bank, wenn Sie durch angebliche Mitarbeiter aufgefordert werden, Ihr Geld abzuheben.
  • Schreiben Sie keine Geheimnummern auf und geben Sie diese an niemand anderen weiter.
  • Werden Sie misstrauisch, wenn Sie jemand auffordert, für ein angeblich lukratives Geschäft höhere Geldbeträge abzuheben!
  • Bewahren Sie Notfallnummern griffbereit auf und holen Sie sich Hilfe.

Schützen Sie sich

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Schon mit wenigen Maßnahmen können Sie sicher gehen:

  • Vergewissern Sie sich vor dem Öffnen, wer zu Ihnen möchte.
  • Lassen Sie keine Personen in die Wohnung, die Sie nicht kennen.
  • Schauen Sie durch den Türspion oder aus dem Fenster.
  • Nutzen Sie die Gegensprechanlage.
  • Öffnen Sie die Tür immer nur mit vorgelegter Türsperre (Bügel oder Kette).
  • Lassen Sie sich Dienstausweise zeigen.
  • Halten Sie telefonische Rücksprache mit der zuständigen Stelle.
  • Seien Sie misstrauisch bei Anrufern, deren Stimme Sie nicht kennen. Lassen Sie sich den vollständigen Namen, die Adresse und eine Telefonnummer geben, unter der Sie zurückrufen können.
  • Übergeben Sie niemals Geld an Personen, die Sie nicht kennen! Auch dann nicht, wenn diese angeblich von einem Ihnen nahen Verwandten (z. B. einem Enkel) geschickt wurden und der Besuch eventuell angekündigt war.
  • Lassen Sie sich am Telefon keine Namen oder andere Informationen über Angehörige, Freunde oder Bekannte entlocken.

Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit! Echte Verwandte oder Bekannte werden für Ihre Vorscihtsmaßnahmen Verständnis aufbringen.

Wenn Sie im Zweifel sind, rufen Sie die Polizei - sie ist für Sie da!