Zum Hauptinhalt springen

Schutz vor Trickbetrug

Erscheinungsformen des Trickdiebstahls

Der Trickdieb ist in seiner Vorgehensweise nicht wählerisch. Er klingelt an der Wohnungs-/ Haustür oder spricht Sie auf der Straße bzw. vor dem Haus an.

Trickdiebe/-betrüger sind erfinderisch und versuchen, Gutgläubigkeit, Höflichkeit und körperliche Unterlegenheit ihrer Opfer schamlos/skrupellos auszunutzen.

Ziel ist es immer, in die Wohnung der Opfer zu gelangen oder diese zu einem überteuerten Haustürgeschäft (z.B. Teppichreinigung) zu bewegen.

Der einfache Taschendiebstahl

Beispiel-Sachverhalt:

Eine 84-jährige Frau begibt sich zum Einkauf in einen Supermarkt. Die Einkäufe und ihre Handtasche legt sie, um diese nicht tragen zu müssen, in den Korb ihres Rollators. Immer wieder kommen ihr andere Kunden nahe, es ist voll. Zum Teil macht es ihr Mühe, die Aufschrift auf den Produkten zu lesen. Eine junge Frau hat eine Frage zu einem Produkt, eine weitere bietet ihr an, eine Dose aus einem höheren Regalfach anzureichen. Kinder drängeln und ein eiliger Mann im Anzug schiebt sich schnell an ihrem Rollator vorbei und verlässt das Geschäft. Erst an der Kasse bemerkt die Seniorin den Verlust ihrer Geldbörse aus ihrer Handtasche. Wer sie bestohlen hat, kann sie nicht sagen.

Variante:

Ist das Opfer abgelenkt, haben Trickdiebe ein einfaches Spiel. Im oben angeführten Beispielsachverhalt erfolgte die Ablenkung durch das turbulente Leben im Supermarkt. In manchen Fällen sorgt der Täter aber selbst durch die Ablenkung. Als Beispiel sei hier der Spendensammler in der Fußgängerzone genannt. Hier wird das Opfer abgelenkt, indem ein Täter z.B. ein Klemmbrett mit einer Spendenliste oder Informationen zum Anlass der Sammlung vorhält, während ein weiterer Täter die Geldbörse aus der Manteltasche entwendet.

Andere Täter wiederrum bitten um das Wechseln von Münzgeld und entwenden dabei, entweder durch offensives Hineingreifen, meist aber heimlich Geld aus der Geldbörse des Opfers.

 

Verhaltenstipps:

-        Lassen Sie gegenüber Fremden immer Vorsicht walten und Ihre Hilfsbereitschaft nicht ausnutzen!!!

-        Lehnen Sie in Zweifelsfällen entsprechende Hilfe oder Zuwendungen lieber höflich, aber bestimmt ab.

-        Versuchen sie ausreichend Abstand zu wahren und verbitten Sie sich jede Art vertraulicher Annäherung unbekannter Personen!!!

-        Bitten Sie andere Mitbürger um Hilfe und Unterstützung beim Umgang mit aufdringlichen Fremden!!!

-        Bedenken Sie: Diebesfinger sind meist schnell und sehr geübt im Zugriff!!!

-        Nehmen sie nie fremde Personen mit in die eigene Wohnung!

-        Mit fremden Leuten niemals zur Bank fahren, um dort Geld abzuheben!!!

-        Melden Sie Straftaten und verdächtige Beobachtungen unverzüglich der Polizei. Wählen Sie dazu ruhig den Polizeinotruf 110!!!

-        Lassen sie ihre Geldbörse, ihre Handtasche oder ihre anderen Wertgegenstände nicht unbeobachtet, und erschweren sie den Zugang zu diesen.

-        Nehmen sie nur die Dinge in ihrer Handtasche mit, die sie wirklich benötigen. Geld tragen Sie am besten eng am Körper.

-        Bewahren sie ihre PIN-Nummer niemals zusammen mit der ec-Karte in der Geldbörse/Handtasche auf.

Straftaten im öffentlichen Raum

Hinweise zu Straftaten im öffentlichen Raum

 Grundsätzlich ist anzumerken, dass Senioren im öffentlichen Raum keinem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, Opfer einer Straftat zu werden, als jeder andere Bürger auch.

Gleichwohl gibt es auch hier einige Straftaten, bei denen die Täter sich gezielt ältere Menschen als Opfer suchen. Die Fragen nach einem möglichen Schutz vor diesen Taten werden immer wieder gestellt.

Daher folgen hier eine kurze Darstellung einiger ausgewählter Tricks und die Verhaltenstipps der Polizei.

 

1.3.1 Die Goldschmuck-Ganoven

 Die dreisten und fingerfertigen Täter wählen bevorzugt ältere oder auch behinderte Menschen als Opfer aus. Meist werden die Opfer aus einem Pkw heraus angesprochen und um eine Wegbeschreibung gebeten.

Nach der Antwort steigen ein bis zwei Täter/innen aus dem Fahrzeug aus und bedanken sich überschwänglich über die Auskunft. Bei den Umarmungen legen die Frauen dem auskunftsfreudigen Opfer scheinbaren Goldschmuck als Dank um.

Erst wenn das Fahrzeug sich entfernt hat, bemerken die Opfer, dass sie um ihre eigenen Hals-, Arm- oder anderen Schmuckstücke entledigt wurden.

 1.3.2 Der „hilfsbereite Träger“

Beispiel-Sachverhalt:

Eine 83-jährige Frau stellt ihre Einkaufstüte ab, um die Haustüre aufzuschließen.

Plötzlich steht eine ca. 40-jährige Unbekannte neben ihr und bietet an, die Tasche zu tragen, was die Rentnerin gerne annimmt. Als beide in die Wohnung gehen, bemerkt die Seniorin nicht, dass ihre Wohnungstüre nur angelehnt wird. Eine zweite Person gelangt so unbemerkt in das Schlafzimmer und entwendet Bargeld und Wertgegenstände.

 

1.3.3 Der Lederwarenbetrüger

 Beispiel-Sachverhalt:

Ein älterer Herr wird auf einem Spaziergang von einem unbekannten Mann angesprochen. Dieser gibt an, dass man sich von einer ehemaligen Arbeitsstelle her kenne. Der Unbekannte wirkt sehr sympathisch und erzählt seine Lebensgeschichte. Er erzählt von seiner kranken Frau oder von einer sonstigen Notlage. Durch das sympathische Auftreten des Täters ist der Senior schnell bereit, den Mann mit in die eigene Wohnung zu nehmen. In der Wohnung überreicht der Unbekannte ein Geschenk, z.B. Lederwaren. Dabei wird erwähnt, dass es Schwierigkeiten bei der

Einfuhr gibt, die mit hohen Zollgebühren belegt sind. Nach Übergabe der Geschenke erbittet der Unbekannte nun seinerseits eine kleine Gefälligkeit. Ins Spiel gebracht wird wieder die Notlage, die kranke Frau, eine bevorstehende OP, etc. Er verlangt Bargeld und betont den hohen Wert der Lederwaren.

Wenn der Rentner nicht über Bargeld verfügt, überredet der eloquente Unbekannte das Opfer, mit ihm zur Hausbank zu fahren, um dort weiteres Bargeld abzuheben.

Falsche Gewinnversprechen

"Sie haben gewonnen!!"

Auch diese Betrugsvariante kann vielleicht als eine Art "Schockanruf" bezeichnet werden, wenngleich das schockierende Ereignis hier eine durchaus positive Nachricht ist.

Wie wahrscheinlich ist es, dass das betagte Opfer z.B. seit Jahrzehnten Lotto spielt und schon sein ganzes Leben auf diese schöne und erlösende Botschaft wartet?

Der Haken ist, dass die am Telefon charmant agierenden Gewinnbotschafter die Auszahlung des Gewinns an die Zahlung einer "Zollgebühr", "Bearbeitungsgebühr" o.ä. koppeln.

Hier ist das Opfer manchmal gern bereit, vierstellige Summen vorab zu transferieren, um dann den sechsstelligen Gewinn zu bekommen.

 

Weitere empfohlene Präventionsmaßnahmen:

-        Installieren Sie einen Anrufbeantworter und schalten Sie diesen bei jedem eingehenden Anruf vor. So vermeiden Sie Spontanreaktionen bei sämtlichen der genannten Telefonbetrugsmaschen!           

-        Treffen Sie ggf. vorab eine Vereinbarung mit der Bank über die maximale Abhebungshöhe/Überweisungshöhe/Auslandsüberweisungen.

-        Melden Sie derartige Betrugsmaschen - auch die Versuche - unbedingt bei der Polizei!

Falsche Polizeibeamte / Amtsträger am Telefon

Bei diesem Trick erhalten die Opfer den Anruf eines angeblichen "Polizisten" der Kriminalpolizei.

Der Anrufer, welcher durch Stimme, Wortwahl und in seinem gesamten Auftreten glaubhaft vortäuscht, Kriminalbeamter, Hauptkommissar o.ä. zu sein, redet schnell, streng und intensiv auf die Opfer ein. Es habe eine Festnahme einer meist ausländischen Einbrecherbande gegeben. Ein Teil der Bande sei dabei jedoch entkommen.

Es gebe Hinweise, dass der Angerufene zeitnah/sehr unmittelbar Opfer eines Einbruchs oder Raubes werden soll.

Das Opfer wird dabei verbal massiv und psychisch unter Druck gesetzt, Ängste geschürt. Das Opfer wird dazu gebracht, keinen klaren Gedanken mehr fassen zu können. Häufig werden weitere Personen ("Staatsanwalt" und "Richter") eingeschaltet, um das Opfer weiter einzuschüchtern und mürbe zu machen.

Auf die Pflicht, die Polizei bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, wird sehr deutlich hingewiesen. Im Falle einer Weigerung wird auf die Einleitung eines Strafverfahrens gegen das Opfer mahnend hingewiesen.

Dem Opfer wird meist auch eingeredet, dass auch das vorhandene Bankvermögen in seiner Bank nicht sicher ist, weil Mitarbeiter der Bank auch zur Bande gehören.

Aus diesem Grund soll das Opfer auch das ganze Bankvermögen nach Hause holen.

Das Opfer wird darüber hinaus zur Verschwiegenheit verpflichtet, um die Ermittlungen nicht zu gefährden, aber auch, um die Mittäter in der Bank nicht zu warnen.

Alle Wertsachen (inkl. Bankvermögen) sollen dann z.B. auf Anordnung der Staats-anwaltschaft - vorübergehend - in amtliche Verwahrung genommen werden, um das Vermögen aufgrund der unmittelbar bevorstehen Straftat vorsorglich zu sichern.

Es wird durch den vermeintlichen Amtsträger am Telefon der Besuch eines "zivilen Polizeikollegen", eines "verdeckten Ermittlers" angekündigt, der die Sicherstellung z. B. gegen Quittung durchführen soll. Der vor Ort erscheinende Beamte soll sich dann mit vereinbartem Kennwort/Dienstausweis vorstellen und die Wertsachen entgegennehmen.

In der Regel, spätestens in dieser Phase der Tat, wird das Telefonat zwischen dem "falschen Polizisten" und dem Opfer als Standleitung aufrechterhalten, um das Opfer weiter zu isolieren.  

Die angezeigte Telefonnummer der Polizei im Display des Telefons kann mit der echten Rufnummer einer tatsächlich existierenden Polizeibehörde oder sogar der 110 usw. übereinstimmen.

Die Täter sind heute in der Lage, über Internettelefonie die angezeigte Rufnummer zu manipulieren, in Fachkreisen ID-Spoofing genannt. Diese Manipulation ist mit entsprechenden Computerprogrammen problemlos möglich.

Spezielle Verhaltenstipp und Hinweise:

-        Bei einem Anruf der Polizei erscheint niemals die Notrufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay. Der Notruf ist eine "Servicenummer" vom Bürger zur Polizei, nie umgekehrt!!! Die 110 kann selbst niemanden anrufen.                                            

-        Legen Sie sofort auf; trennen Sie die Verbindung selbständig sicher durch das Auflegen des Hörers.     

-        Geben Sie am Telefon niemandem und unter keinen Umständen Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible, persönliche Daten!!!

-        Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür. Auch hier gilt:

Die Tür bleibt zu!!!

-           Übergeben Sie niemals Geld oder andere Wertsachen, bzw. legen Sie diese niemals an frei zugänglichen Stellen ab.

-        Weder Polizei, Staatsanwalt, Richter noch andere staatliche Behörden bzw. Institutionen werden Sie am Telefon nach ihrem Vermögen befragen oder gar diese Gegenstände für Sie vorübergehend in Verwahrung nehmen!!!

-        Es gibt keine Rechtspflicht, der Polizei bei ihren Ermittlungen zu helfen Folglich kann man sich auch nicht strafbar machen!!!